Den aktuellen Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in der 19. überarbeiteten Fassung, gültig ab 5. Dezember 2022, können Sie hier herunter laden!
Das Informationsschreiben zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz gültig ab 5. Dezember 2022 können Sie hier herunter laden.
"Rheinland-Pfalz geht nun den nächsten Schritt zurück zur Normalität und Eigenverantwortung. Zum 26. November 2022 wird die Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen (Absonderungsverordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt."
Diese und weitere Informationen entnehmen Sie bitte: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/
Im Einzelfall gibt es die Möglichkeit, anstelle der Antigentests auf Basis eines Nasenabstrichs, alternative Antigentests aus medizinischen Gründen (Spuck-, Speichel- oder Gurgeltests) durchzuführen. Hierzu müssen allerdings nachweislich medizinische Gründe vorliegen.
Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte im begründeten Einzelfall an das Sekretariat.
Das Pädagogische Landesinstitut bietet in Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Volkshochschulverband die Veranstaltungsreihe "Elterndigital" an:
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
nach § 21 Abs.6 SGB II besteht für alle Leistungsempfänger von SBG II (Jobcenter), deren Kinder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, die Möglichkeit, beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung eines Computers und von Computer-Zubehör, d.h. einem Drucker und für die Erstbeschaffung von Druckerpatronen, als Notwendigkeit zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht wegen nicht vorhandener Ausleihmöglichkeit im Sinne eines Mehrbedarf nach § 21 Abs.6 SGB zu beantragen (vgl. Landkreistag Rheinland-Pfalz, Sonderrundschreiben S 162/2021), und zwar in Höhe eines Gesamtbetrages von maximal 350 Euro.
Da Sie über die Schule die Möglichkeit haben, einen Computer (iPad) auszuleihen, beschränkt sich der o.g. Antrag auf Computer-Zubehör (Drucker und Erstbeschaffung von Druckerpatronen).
Ihrem Antrag beim Jobcenter müssen Sie eine Bestätigung der Schule beifügen. Diese Bestätigung können Sie bei Frau Walther (julia.walther(at)reichswald-gymnasium.de oder bei Herrn Loth (michael.loth(at)reichswald-gymnasium.de) gern anfordern.
Freundliche Grüße
Michael Loth, StD
Nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Primäres Ziel dieses Hygieneplanes ist es, die Infektionsrisiken im RWG zu minimieren und alle am Schulleben Beteiligten für individuelle Infektionsgefahren zu sensibilisieren.
Dazu dient auch der übergeordnete Corona-Hygieneplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Schulen in Rheinland-Pfalz in der aktuell gültigen Fassung.
Den kompletten RWG-Hygieneplan (Stand 14.08.2020) können sie hier herunterladen.
Über diesen Link gelangen sie zu einem gelungen Video der Landesschülervertretung und der Landesregierung zum Umgang miteinander in Zeiten von Corona!