auf der Internetseite des Reichswald-Gymnasiums Ramstein-Miesenbach!
Organisatorisches:
Maskenpflicht: Erlaubt sind nur medizinische Masken (ohne Auslassventil). Eine etwaige Befreiung von der Maskenpflicht muss rechtzeitig (innerhalb der ersten Präsenzwoche) mit Vorlage eines neuen Attests im Sekretariat bestätigt werden. Dieses Attest gilt für 3 Monate (siehe 7. Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz).
Präsenzpflicht: Die etwaige Befreiung von der Präsenzpflicht muss ebenfalls rechtzeitig mit einem neuen Attest bestätigt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben vom 26.2.2021.
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
nach § 21 Abs.6 SGB II besteht für alle Leistungsempfänger von SBG II (Jobcenter), deren Kinder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, die Möglichkeit, beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung eines Computers und von Computer-Zubehör, d.h. einem Drucker und für die Erstbeschaffung von Druckerpatronen, als Notwendigkeit zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht wegen nicht vorhandener Ausleihmöglichkeit im Sinne eines Mehrbedarf nach § 21 Abs.6 SGB zu beantragen (vgl. Landkreistag Rheinland-Pfalz, Sonderrundschreiben S 162/2021), und zwar in Höhe eines Gesamtbetrages von maximal 350 Euro.
Da Sie über die Schule die Möglichkeit haben, einen Computer (iPad) auszuleihen, beschränkt sich der o.g. Antrag auf Computer-Zubehör (Drucker und Erstbeschaffung von Druckerpatronen).
Ihrem Antrag beim Jobcenter müssen Sie eine Bestätigung der Schule beifügen. Diese Bestätigung können Sie bei Frau Walther (julia.walther(at)reichswald-gymnasium.de oder bei Herrn Loth (michael.loth(at)reichswald-gymnasium.de) gern anfordern.
Freundliche Grüße
Michael Loth, StD
Aktuelle Informationen bzgl. Corona finden Sie unter dem Menupunkt Schulleben -> Corona! (Letzte Meldung: 15.02.2021 - Aktualisierung: Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz
(7. überarbeitete Fassung, gültig ab 22.02.2021))