auf der Internetseite des Reichswald-Gymnasiums Ramstein-Miesenbach!
Wir werden am 19.04.21 in der Sporthalle einen ersten Umlauf durchführen. Die große Anzahl an teilnahmewilligen Schülerinnen und Schülern (ca. 200 in allen Klassen und Kursen, d.h. ca. 400 Testungen/Woche im A- und B-Gruppenmodell) stellt uns vor große Herausforderungen und ist nur mit einem erheblichen Personaleinsatz der Lehrkräfte vor Ort umzusetzen.
Wir haben für den 19.04.21 folgenden Testablauf geplant:
Am 19.04.21 (und am 26.04.21) sind Frau Jung und Herr Bastian vom Schulsanitätsdienst die aufsichtsführenden Lehrkräfte in der Halle.
Die Selbsttests sind immer noch ein kostenloses und freiwilliges Angebot für die Schülerinnen und Schüler. Die Familien erwarten keine Konsequenzen, wenn sie es nicht annehmen. Aber je mehr Kinder an dieser regelmäßigen Testung teilnehmen, desto sicherer wird der Schulalltag für die ganze Schulgemeinschaft. Drucken Sie dazu bitte die Einverständniserklärung aus und stellen Sie sicher, dass Ihr Kind/Ihre Kinder sie beim Klassenleiter bzw. Stammkursleiter abgibt. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler müssen vorab eine entsprechende Erklärung zur Teilnahme vorlegen.
Im Falle eines positiven Testergebnisses werden die Schülerinnen und Schüler isoliert betreut und die Erziehungsberechtigten umgehend informiert. Sie erhalten dann Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Wer sich umfassend über die Testungen informieren möchte, kann dies auf folgenden Seiten des Ministeriums tun: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/
Maskenpflicht: Erlaubt sind nur medizinische Masken (ohne Auslassventil). Eine etwaige Befreiung von der Maskenpflicht muss rechtzeitig (innerhalb der ersten Präsenzwoche) mit Vorlage eines neuen Attests im Sekretariat bestätigt werden. Dieses Attest gilt für 3 Monate (siehe 7. Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz).
Präsenzpflicht: Die etwaige Befreiung von der Präsenzpflicht muss ebenfalls rechtzeitig mit einem neuen Attest bestätigt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben vom 26.2.2021.
Das Pädagogische Landesinstitut bietet in Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Volkshochschulverband die Veranstaltungsreihe "Elterndigital" an:
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
nach § 21 Abs.6 SGB II besteht für alle Leistungsempfänger von SBG II (Jobcenter), deren Kinder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, die Möglichkeit, beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung eines Computers und von Computer-Zubehör, d.h. einem Drucker und für die Erstbeschaffung von Druckerpatronen, als Notwendigkeit zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht wegen nicht vorhandener Ausleihmöglichkeit im Sinne eines Mehrbedarf nach § 21 Abs.6 SGB zu beantragen (vgl. Landkreistag Rheinland-Pfalz, Sonderrundschreiben S 162/2021), und zwar in Höhe eines Gesamtbetrages von maximal 350 Euro.
Da Sie über die Schule die Möglichkeit haben, einen Computer (iPad) auszuleihen, beschränkt sich der o.g. Antrag auf Computer-Zubehör (Drucker und Erstbeschaffung von Druckerpatronen).
Ihrem Antrag beim Jobcenter müssen Sie eine Bestätigung der Schule beifügen. Diese Bestätigung können Sie bei Frau Walther (julia.walther(at)reichswald-gymnasium.de oder bei Herrn Loth (michael.loth(at)reichswald-gymnasium.de) gern anfordern.
Freundliche Grüße
Michael Loth, StD
Aktuelle Informationen bzgl. Corona finden Sie unter dem Menupunkt Schulleben -> Corona! (Letzte Meldung: 15.02.2021 - Aktualisierung: Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz
(7. überarbeitete Fassung, gültig ab 22.02.2021))